Rechtsprechung
- Wohnungseigentumsrecht |
- 24. Februar 2015
1. Entspricht nur die sofortige Vornahme einer zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten oder des Alters einzelner Wohnungseigentümer kein Raum.
2. Erleidet ein einzelner Wohnungseigentümer einen Schaden an seinem Sondereigentum, weil eine Beschlussfassung über die sofortige Vornahme derartiger Instandsetzungsmaßnahmen unterblieben ist, so trifft die Verpflichtung zum Schadensersatz nicht den rechtsfähigen Verband, sondern diejenigen Wohnungseigentümer, die schuldhaft entweder untätig geblieben sind oder nicht für die erforderliche Maßnahme gestimmt bzw. sich enthalten haben. (HJB)
BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14
- Steuerrecht |
- 02. Dezember 2014
Ab dem 1.1.2015 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Mindestarbeitsentgelt von 8,50€ brutto je Zeitstunde. Ausnahmen bestehen u. a. für Praktikanten (§ 22 MiLoG), Jugendliche, ehrenamtliche Tätige und Langzeitarbeitslos.
Für geringfügig Beschäftigte im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gilt keine Ausnahme, so dass diese ebenfalls einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Derartige Arbeitsverhältnisse müssen deshalb überprüft und die Vergütungsregelungen ggf. geändert werden.
Der Mindestlohn berechnet sich nach dem Bruttolohn. Das ist der Lohn vor Abzug des Arbeitnehmeranteils zu den Sozialabgaben und den Steuern, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Da bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis die pauschalierten Steuern und Sozialabgaben vom Arbeitgeber zu tragen sind, dürfen diese nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
- Steuerrecht |
- 11. September 2014
Ein erbschaftsteuerbegünstigter Erwerb des Familienwohnheims gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG liegt nur vor, wenn der überlebende Ehegatte das Eigentum an dem Familienheim erbt. Erbt er nur ein dingliches Wohnrecht, greift die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4 b ErbStG nicht ein.
- Steuerrecht |
- 05. September 2014
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 27. August einen Referentenentwurf für eine erneute Änderung der Regelungen über die strafbefreiende Selbstanzeige vorgelegt. Das Gesetz soll zum 1.1.2015 in Kraft treten. Danach soll die strafbefreiende Selbstanzeige dem Grunde nach erhalten bleiben. Die Voraussetzungen sollen jedoch deutlich verschärft werden.
- Mietrecht |
- 29. August 2014
Das seit dem 13.6.2014 geltende neue Widerrufsrecht gilt nicht nur für Maklerverträge, sondern auch für Mietverträge, wenn der Vermieter Unternehmer und der Mieter Verbraucher ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag
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in dem Büro des Vermieters oder seines Verwalters
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bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien
zustande gekommen ist.