AKTUELLES:


Förderprogramm Laden im Mehrparteienhaus

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startete Mitte April 2026 ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. 

Gefördert werden sowohl die Anschaffung als auch die Installation privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig.

Das Förderprogramm stellt ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.

Antragsberechtigt sind:

  1. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  2. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum,
  3. Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.

Die Anträge der ersten beiden Gruppen werden unmittelbar nach Antragseingang bearbeitet, die Förderung erfolgt nach Bewilligung als Festbetrag. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.

Für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt die Mittelvergabe auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Anträge können bis zum 15. Oktober 2026 eingereicht werden; die Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.

Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt.

Weitere Informationen und Antragstellung

Das Förderprogramm setzt Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des im November 2025 beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ um.

Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über ein digitales Antragsportal.

Alle Informationen zum Programm und der Antragstellung finden sich hier.

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Klage im Grundsteuerverfahren abgewiesen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute in den Grundsteuerverfahren das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen, stellen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) fest. Beide Verbände kündigen sogleich an, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.

Bitte sehen Sie hier.

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Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer 

Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim 

  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
  • Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
  • Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr

 https://www.hausundgrund.de/es-geht-weiter-noch-mehr-musterklagen-gegen-die-grundsteuer

 

 

Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung

 

https://haus-und-grund-berlin.de/haus-grund-fordert-serioese-finanzierung-der-heizungsfoerderung/

 


Haus & Grund stellt fest: Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig!

Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat.

Alle wichtigen Informationen zum verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz? und bezüglich der gemeinsamen Musterprozesse vom Bund der Steuerzahler und Haus & Grund finden Sie hier.

Bewertung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022
im Bundesmodell / Klagen

Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind mittlerweile drei Klagen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 im Bundesmodell anhängig. Die Aktenzeichen lauten: 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23.



Gesetz
zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)

 

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben (CO2-Abgabe). Dieser CO2-Preis verteuert beispielsweise das Heizen mit Öl und Gas. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2. Er wird jedoch schrittweise auf bis zu 60 Euro steigen.
Mit dem CO2KostAufG wurde ab dem 1.1.2023 für Wohngebäude ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen den Vermieter/-innen und Mieter/-innen aufteilt.

 

Ein Beitrag zu dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kann durch unsere Mitglieder per Mail angefordert werden

(Newsletter vom 18. Januar 2023).

 


 

ÜBER UNS:

Der Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e. V. ist ein mehr als 130 Jahre bestehender Traditionsverein, der die Interessen von Haus- und Wohnungseigentümern bundesweit vertritt und zu den mitgliederstärksten und ältesten Vereinen von Berlin gehört.

Rathaus Steglitz Wir beraten Sie in Ihren individuellen Angelegenheiten "rund um Ihre Immobilie". Wir unterstützen Sie bei Ihren Verwalteraufgaben wie zum Beispiel Erstellung einer Betriebskostenabrechnung, Durchführung von Mieterhöhungen und Modernisierungen. Die in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, EnEV 2014 etc.) beantworten wir Ihnen gern. Aber auch bei sehr speziellen Problemen lassen wir Sie "nicht im Regen stehen": wir verfügen über ein breites Netz an Sachverständigen und sonstigen Sachkundigen.

Über aktuelle Themen informieren wir Sie an unseren regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen und über unseren vereinsinternen Newsletter.

Zentraler Anlaufpunkt ist unsere Geschäftsstelle in der Zimmermannstr. 32 in Berlin-Steglitz, gelegen in unmittelbarer Nähe zur quirligen Flaniermeile "Schloßstraße" mit ihren zahlreichen Cafés und Einkaufsmöglichkeiten.

Das Schloss

 

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse:
Zimmermannstr. 32
12163 Berlin

030 - 792 19 69
030 - 793 35 79

info@hgv-berlin-steglitz.de

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Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

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