Der Verein
AKTUELLES:
Privatvermieter aus Berlin:
„Mieterschutz und Rechtsprechung schießen über das Ziel hinaus“
Das Interview mit unserem Vorsitzenden, RA und Notar a.D. Axel Paul lesen Sie hier.
Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer
Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim
- Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23
- Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23
- Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr
https://www.hausundgrund.de/
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung
https://haus-und-grund-berlin.de/haus-grund-fordert-serioese-finanzierung-der-heizungsfoerderung/
Haus & Grund stellt fest: Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig!
Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat.
Alle wichtigen Informationen zum verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz? und bezüglich der gemeinsamen Musterprozesse vom Bund der Steuerzahler und Haus & Grund finden Sie hier.
Bewertung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022
im Bundesmodell / Klagen
Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg sind mittlerweile drei Klagen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum 01.01.2022 im Bundesmodell anhängig. Die Aktenzeichen lauten: 3 K 3026/23, 3 K 3170/22 sowie 3 K 3018/23.
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
(Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO2KostAufG)
Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben (CO2-Abgabe). Dieser CO2-Preis verteuert beispielsweise das Heizen mit Öl und Gas. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2. Er wird jedoch schrittweise auf bis zu 60 Euro steigen.
Mit dem CO2KostAufG wurde ab dem 1.1.2023 für Wohngebäude ein Stufenmodell eingeführt, dass die CO2-Kosten anhand der energetischen Qualität des Gebäudes zwischen den Vermieter/-innen und Mieter/-innen aufteilt.
Ein Beitrag zu dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz kann durch unsere Mitglieder per Mail angefordert werden
(Newsletter vom 18. Januar 2023).
ÜBER UNS:
Der Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e. V. ist ein mehr als 130 Jahre bestehender Traditionsverein, der die Interessen von Haus- und Wohnungseigentümern bundesweit vertritt und zu den mitgliederstärksten und ältesten Vereinen von Berlin gehört.
Wir beraten Sie in Ihren individuellen Angelegenheiten "rund um Ihre Immobilie". Wir unterstützen Sie bei Ihren Verwalteraufgaben wie zum Beispiel Erstellung einer Betriebskostenabrechnung, Durchführung von Mieterhöhungen und Modernisierungen. Die in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsfragen (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, EnEV 2014 etc.) beantworten wir Ihnen gern. Aber auch bei sehr speziellen Problemen lassen wir Sie "nicht im Regen stehen": wir verfügen über ein breites Netz an Sachverständigen und sonstigen Sachkundigen.
Über aktuelle Themen informieren wir Sie an unseren regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlungen und über unseren vereinsinternen Newsletter.
Zentraler Anlaufpunkt ist unsere Geschäftsstelle in der Schloßstraße 41 in Berlin-Steglitz, gelegen in unmittelbarer Nähe zum Rathaus Steglitz und der quirligen Flaniermeile "Schloßstraße" mit ihren zahlreichen Cafés und Einkaufsmöglichkeiten.