Corona-Beschränkungen

 

Ab 2. November 2020 gelten neue Beschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

 

Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Eigentümerversammlungen sind von den neuesten Beschlüssen nicht direkt betroffen. Hiernach sind explizit nur solche Veranstaltungen untersagt, die der Unterhaltung dienen. Dies ist bei der Eigentümerversammlung nicht der Fall. Für Eigentümerversammlungen sind daher weiterhin die Regelungen maßgeblich, die nach Landesrecht für Versammlungen in geschlossenen Räumen gelten. Es gibt keine einheitliche Obergrenze.

In Berlin sind vom 2. bis zum 30. November 2020 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 gleichzeitig Anwesenden verboten, s.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1010986.php

 

Vermietung

Derzeit sind auch Wohnungsbesichtigungen und -übergaben grundsätzlich weiterhin zulässig. Zwar ist nach dem Wortlaut des Beschlusses der „Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen, gestattet.“ Da Wohnungsbesichtigungen gerade nicht in der Öffentlichkeit erfolgen, dürften sie weiterhin zulässig sein.

 

Die Vorschriften werden stets aktualisiert. Weitere Beschränkungen können jederzeit beschlossen werden.

Haus- und Grundbesitzerverein von 1887 Berlin-Steglitz e.V.

Adresse
Schloßstraße 41
12165 Berlin
030 - 792 19 69
030 - 793 35 79
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Telefonzeiten
Montag - Freitag,
9:00 - 13:00 Uhr

Beratungstermine nur nach Vereinbarung

Am 23. April bleibt unsere Geschäftsstelle aus betrieblichen Gründen geschlossen.

 

Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen

https://www.hausundgrund.de/ampel-plant-keine-weiteren-mietrechtsverschaerfungen

 

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