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- 17. Dezember 2014
Für Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten ab 2015 neue Pflichten nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Das Gesetz wurde am 25.7.2013 verabschiedet und tritt am 1.1.2015 in Kraft.
Für Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gelten ab 2015 neue Pflichten nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG). Das Gesetz wurde am 25.7.2013 verabschiedet und tritt am 1.1.2015 in Kraft.