Mietrecht

Auf www.bundesgerichtshof.de wurde nun das Urteil vom 18. März 2015 mit Entscheidungsgründen veröffentlicht. Die formularvertragliche Übertragung der Schönheitsreparaturpflicht bei einer im unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand übergebenen Wohnung ist unwirksam, sofern der Vermieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt (Rn. 24).

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Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter von Wohnraum das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren (BGH, Urteil v. 15.4.2015 – VIII ZR 281/13).

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Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der sozialhilfeberechtigte Mieter zur pünktlichen Zahlung der Miete nicht in der Lage ist, nachdem er zwar rechtzeitig einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hat, die zur Mietzahlung erforderlichen Unterkunftskosten jedoch nicht rechtzeitig bewilligt worden sind.

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Das seit dem 13.6.2014 geltende neue Widerrufsrecht gilt nicht nur für Maklerverträge, sondern auch für Mietverträge, wenn der Vermieter Unternehmer und der Mieter Verbraucher ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag

  • in dem Büro des Vermieters oder seines Verwalters

  • bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien

zustande gekommen ist.

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Der Bundesgerichtshof hat sich in dem neuesten Urteil mit der Wirksamkeit einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung im Anschluss an einen Streit mit dem Mieter befasst.

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