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Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter (anteilig) getragen hat. Der BGH hat dem Rechtsbegehren der Wohnungsmieter zur Beseitigung eines Brandschadens stattgegeben und eine Mietminderung für zulässig erklärt. Im Streitfall hatte die damals zwölfjährige Tochter der Kläger Öl in einem Kochtopf auf dem

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Dem einzelnen Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kann das Wissen des WEG-Verwalters nur unter bestimmten Umständen zugerechnet werden, entschied der BGH. Laut des Urteils ist es nur möglich, wenn es sich um gemeinschaftsbezogene Ansprüche im Sinne von §10 Abs.6 Satz 3 Fall 1 WEG handelt oder wenn die Gemeinschaft Ansprüche der Wohnungseigentümer nach §10 Abs. 6 Satz 3 Fall 2 WEG an sich gezogen hat. Hingegen ist es nicht möglich, Wissen des WEG-Verwalters, das bei der Wahrnehmung von Gemeinschaftsaufgaben erlangt wurde, bei der Durchsetzung von Einzelansprüchen zuzurechnen (BGH, VZR 183/13).

Der BGH hat mit Urteil vom 04. Juni 2014 klargestellt, dass dem Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht in Bezug auf die Wohnung des Mieters zusteht. Dem Vermieter steht auch unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Besichtigung kein periodisches Besichtigungsrecht zu. Der Vermieter muss dem Mieter vielmehr einen besonderen Anlass nennen, der die Besichtigung dringend erforderlich macht. Nur wenn ein konkreter sachlicher Grund für die Besichtigung gegeben ist, der sich z.B. aus der ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Objekts ergeben kann, darf der Vermieter die Räumlichkeiten des Mieters besichtigen. Klauseln im Mietvertrag, die dem Vermieter ein nicht anlassbezogenes Besichtigungsrecht gewähren, sind unwirksam (Urteil vom 04.06.2014 – VIII ZR 289/13).

Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein einzelner Wohnungseigentümer die Sanierung des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, sofern diese zwingend erforderlich ist und sofort erfolgen muss. Unter dieser Voraussetzung ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer kein Raum. Verzögern die übrigen Wohnungseigentümer die Beschlussfassung über eine solche Maßnahme schuldhaft, können sie sich schadensersatzpflichtig machen (Urteil vom 17. Oktober 2014 – V ZR 9/14).

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) lädt am 18. November 2014 zum Kongress "Innenstadt verhandeln" ins Umweltforum Berlin ein. Vorgestellt und diskutiert werden die Ergebnisse des Forschungsfeldes "Innovationen für Innenstädte". Das aktuelle Programm finden Sie unter: http://urbanizers.de/Programm_Innenstadt_verhandeln.pdf
Staatssekretär Gunther Adler (BMUB) wird den Kongress eröffnen, auf dem Praxisbeiträge aus zahlreichen Kommunen, fachliche Impulsvorträge und offene Diskussionen vorgesehen sind.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl stehen jedoch nur noch wenige freie Plätze zur Verfügung.
Sie können sich bis zum 10.11.2014 unter: http://anmeldungen.urbanizers.de/innenstadt anmelden.

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