Meldungen
- 07. Januar 2016
Für die Steuerzahler gibt es auch im Jahre 2016 viele wichtige Änderungen. Eine Übersicht finden Sie u.a. auf der Homepage des BdSt. e.V. unter:
http://www.steuerzahler.de/Das-aendert-sich-2016/69626c80546i1p1520/index.html
- 18. Dezember 2015
Beschluss vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14)
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg über die Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die Schmutzwasserkanalisation mit dem Beschluss vom 12. November 2015 (veröffentlicht am 17. Dezember 2015) aufgehoben und die Sachen zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Nach der vor dem 1. Februar 2004 gültigen Fassung von § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg hätte von den Beschwerdeführerinnen kein Beitrag mehr erhoben werden können. Die Anwendung einer seit dem 1. Februar 2004 gültigen Neufassung entfaltet bei ihnen daher eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.
- 17. Dezember 2015
Aufgrund der Dritten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 18. November 2015 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I 2015, Nr. 46 vom 25.11.2015) wird das Trinkwasser bereits seit dem 1. Dezember 2015 umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.
- 17. Dezember 2015
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat während des Deutschen Mietgerichtstages im November 2015 seine "Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts in der 18. Legislaturperiode" vorgelegt. Aus dem Papier ergeben sich die weiteren beabsichtigten Änderungen im Rahmen der 2. Tranche des Koalitionsvertrages. Die Auswirkungen der neuen Regelungen würden vor allen private Vermieter hart treffen und zum Teil sogar zum Verkauf ihrer Objekte zwingen.
Grundlinien zur weiteren Reform des Mietrechts in der 18. Legislaturperiode (PDF)
- 10. Dezember 2015
Der Berliner Senat hat während seiner Sitzung am 8. Dezember 2015 auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) zur Kenntnis genommen.
Die Vorlage muss zuerst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet werden. Laut der Mitteilung des Senats wird - aufgrund der notwendigen Änderungen von Verordnungen - das Gesetz frühestens 2016 in Kraft treten. Nach dem Entwurf gibt es für die Nachrüstungspflicht im Bestand eine Frist bis zum 31.12.2020.
Mehr Informationen zu den beabsichtigten Änderungen der Bauordnung erhalten Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/bauaufsicht/download/bauobln_aenderungen.pdf