Meldungen
- 23. März 2023
Haus & Grund legt Forderung vor:
https://www.hausundgrund.de/energiewende-im-gebaeudebestand-ein-fundament-geben
- 08. Februar 2023
Die "Heizkostenhilfe Berlin" unterstützt Berliner Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.
Auf Rechnungen für nicht leitungsgebundene Energieträger mit Rechnungsdatum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2022 werden 80% des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.
Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten in Berliner Wohn- und Gewerbeeinheiten bezahlt haben.
https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/heizkostenhilfe-berlin.html
- 12. Januar 2023
Der Gesetzestext, der Praxisleitfaden und die Formulare zum Solargesetz Berlin sind nun abrufbar:
https://www.berlin.de/sen/energie/erneuerbare-energien/solargesetz-berlin/artikel.1209623.php
Die Pflicht zur Installation und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage besteht im Falle der Bestandsimmobilien i.d.R. dann, wenn nach dem 31. Dezember 2022 wesentliche Umbauten des Daches erfolgen.
Nach § 2 Abs. 3 sind „wesentliche Umbauten des Daches“ einer Bestandsimmobilie Änderungen an der Dachfläche, bei der die wasserführende Schicht durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung erheblich erneuert wird.