Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat am 21. Februar eine Informationsveranstaltung zu der neuen Grundsteuer durchgeführt. Senator Evers hat erklärt, dass der Hebesatz in Berlin von derzeit 810 % auf 470 % abgesenkt werden soll und die Steuermesszahl für Wohngebäude auf 0,00031. Dadurch werde die Mehrbelastung durch die gestiegenen Grundsteuerwerte nur gering ausfallen. In einigen Fällen werde die Belastung sogar sinken. Für Kleingärten soll überhaupt keine Grundsteuer mehr erhoben werden, da der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu dem Steueraufkommen stehen würde. Durch einen neuen Erlasstatbestand soll außerdem sichergestellt werden, dass auch Eigentümer mit einem niedrigen Einkommen nicht übermäßig belastet werden. Ein entsprechender Beschluss des Senats werde im zweiten Quartal 2024 ergehen.

 

Aufgrund dieser Zahlen könne bereits jetzt jeder die zukünftige Höhe der Grundsteuer errechnen. Sie beträgt:

Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7

 

In Berlin seien bereits für 99 % der Grundstücke die Erklärungen zu dem neuen Grundsteuerwert abgegeben worden. Für 97 % der Grundstücke seinen Bescheide über den Grundsteuerwert ergangen. 

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