Steuerrecht
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- 10. Juli 2014
Um ihr Vermögen schrittweise auf die nächste Generation zu übertragen, kaufen Eltern häufig ein vermietetes Grundstück zusammen mit ihren Kindern. Üblicherweise wird der Kaufvertrag so gestaltet, dass die Erwerber Bruchteilseigentümer werden. In das Grundbuch wird dann jeder Eigentümer mit der Höhe seines Miteigentumsanteils eingetragen. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die viele Vorteil bietet, häufig aber nicht bekannt ist: