FAQ
Gehören Sie zu Haus & Grund Deutschland ?
Ja! Wir sind als Ortsverein direkt dem Dachverband "Haus & Grund Deutschland" zugeordnet.Wie werde ich Mitglied ?
- online: Klicken Sie hier und setzen Sie Ihre Daten ein.
- Postweg: Gern senden wir Ihnen alle hierzu alle erforderlichen Unterlagen zu.
- persönlich: Kommen Sie direkt in unserer Geschäftsstelle vorbei; wir erledigen alles vor Ort.
Wieviel kostet eine Mitgliedschaft ?
Der Beitrag ist gestaffelt nach der Anzahl Ihrer Wohneinheiten:- bis max. 2 Wohneinheiten = 55 € / Jahr
- ab 3 Einheiten = 89 € / Jahr
Muss ich in Berlin wohnen oder muss sich meine Immobilie in Berlin befinden?
Nein. Wir beraten bundesweit, also völlig unabhängig von Ihrem Wohnsitz oder Standort der Immobilie.Kann ich mich als neues Mitglied sofort beraten lassen?
Ja! Es gibt keine "Wartefristen".Muss ich einen Beratungstermin vereinbaren oder kann ich einfach vorbeikommen?
Einfach vorbeikommen können Sie immer montags, mittwochs und freitags von 10 - 12 Uhr. Ansonsten vereinbaren Sie kurzfristig Ihren indiv. Beratungstermin. Rufen Sie uns einfach an!Ist auch eine telefonische Beratung möglich?
Ja! Wir sind wochentags von 9.00 - 13.00 Uhr für Sie da!Mein Mieter will die Wohnung nicht renovieren und akzeptiert die Betriebskostenabrechnung nicht. Der Nachbar spielt bis Mitternacht Klavier und hat einen Untermieter aufgenommen - bin ich bei Ihnen richtig?
Auf jeden Fall!Ich möchte eine ETW kaufen, was sollte ich beachten? Ich verstehe die Teilungserklärung nicht!
Wir informieren Sie ausführlich!Ich möchte mein Haus energetisch sanieren. Unterstützen Sie mich hierbei?
Ja! Wir beraten Sie zum Thema "Energieeinsparverordnung" und begleiten Ihr Vorhaben bei Bedarf mit Bausachverständigen und zugelassenen Energieberatern.Kann ich bei Ihnen auch Mietverträge kaufen?
Selbstverständlich! Wir verfügen über ein umfangreiches Sortiment an Vertragsformularen "rund um die Immobilie".Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Die Mitgliedschaft kann jeweils mit Dreimonatsfrist zum Jahresende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ende des auf das Eintrittsjahr folgenden Kalenderjahres.
